Rechtsanwalt für Strafrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Vertriebsrecht, Marken- und Urheberrecht, Vertragsrecht, Forderungsinkasso.
für Kleinunternehmer, Einzelunternehmer, (Ausübender der freien Berufe, Gewerbetreibender, Handwerksbetrieb) oder Mittelstandsbetriebe.
Nach vielen Jahren beratender Tätigkeit für große Unternehmen ist es mir ein Bedürfnis geworden, nunmehr meine Erfahrungen und Hilfe dem Kleinunternehmer, Einzelunternehmer oder Mittelstandsbetrieb weiterzugeben, der mit seinen alltäglichen juristischen Problemen mehr und mehr zeitlich wie finanziell gefordert oder auch überfordert wird.
Freiberufler, Kleinunternehmer und zunehmend auch der Mittelstand kennen das Problem. Die Arbeit ist gemacht, die Rechnung gestellt aber die Zahlung lässt auf sich warten oder bleibt, im schlimmsten Fall, ganz aus.
Oftmals fehlt es auch nur an einer bestimmten Stelle oder zur richtigen Zeit an einer guten rechtlichen Beratung, um Nachteile für das Unternehmen zu vermeiden. Meist trifft es in diesen Fällen die „Einzelkämpfer“ und kleinen Betriebe, die sich keine eigene Rechtsabteilung leisten können, obwohl auch sie regelmäßig juristischen Beistand benötigen würden. Denn in vielen Fällen kann eine frühzeitige, professionelle Beratung von existenzieller Bedeutung sein und dabei helfen, Rechtsstreitigkeiten und / oder einschneidende Kosten zu vermeiden.
Mit dem Konzept „4 your right“ und meiner jahrelangen Erfahrung als Kanzleiinhaber und Wirtschaftsanwalt möchte ich Klein- und Einzelunternehmer, Gewerbetreibende sowie Handwerks- und Mittelstandbetriebe dabei unterstützen, zu ihrem Recht zu kommen.
Ob professionelles Forderungsmanagement oder kompetente, umfassende und gleichzeitig schnelle und unkomplizierte Beratung – unsere übersichtliche Gebührenstruktur und die genaue Bewertung von Chancen und Risiken im Vorfeld garantieren Ihnen transparente Kosten und ein hohes Maß an wirtschaftlicher Sicherheit.
Ich würde mich freuen, Sie zukünftig als Geschäftspartner begrüßen zu können und berate Sie gerne hinsichtlich rechtlicher Durchsetzbarkeit Ihrer Inkassoforderungen und / oder Möglichkeiten der individuellen juristischen Unterstützung. Ich freue mich auf Ihren Anruf.
Inkasso:
Sie sind Kleinunternehmer, Einzelunternehmer, Gewerbetreibender, Handwerks- oder Mittelstandsbetrieb? Sie haben regelmäßig Außenstände und wünschen sich hierfür eine wirtschaftliche Lösung?
Ein Inkasso sollte nicht nur effizient sein, sondern auch das unternehmerische Risiko für beide Seiten (Rechtsanwalt und Unternehmer) angemessen berücksichtigen.
Wir bieten professionellen Forderungseinzug zu Konditionen, die bei geringen wie auch bei hohen Streitwerten in einem angemessenen Verhältnis zum Risiko der Durchsetzbarkeit und Realisierbarkeit stehen. Unsere Gebührenstruktur macht es für Sie einfacher und transparenter, Chancen und Risiken Ihrer offenen Posten gegeneinander abzuwägen, um Ihre Forderungen zu bewerten und zu realisieren.
Vorab prüfen wir Ihre Forderungen auf deren rechtliche Durchsetzbarkeit. Soweit erforderlich sortieren wir mit Ihnen zusammen die Forderungen aus, die von vornherein keine Aussicht auf Erfolg bieten, einen Vollstreckungstitel zu erwirken. Soweit eine Teilrealisierbarkeit möglich erscheint, werden wir Ihnen hierfür die geeigneten Maßnahmen, Mittel und Wege aufzeigen und gemeinsam mit Ihnen besprechen. Diese Beratung ist für Sie natürlich kostenlos.
Kann Ihre Forderung letztlich nicht oder nicht vollständig beigetrieben werden, übernehmen wir für Sie einen Teil des Risikos, dass Sie Ihre Kostenerstattungsansprüche gegen den Schuldner nicht realisieren können.
Um Ihnen aufzuzeigen, wie einfach und kostengünstig Ihr Forderungsmanagement durch unsere Mithilfe werden kann, möchten wir unsere Gebühren den Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz anhand einiger Beispiele gegenüberstellen. Wir haben hierzu den üblichen Weg bis zur gerichtlichen Titulierung im Mahnverfahren einschließlich eines Vollstreckungsversuches und die Abnahme der eidesstattlichen Versicherung skizziert, wofür Ihnen von uns nur eine einheitliche Pauschalgebühr berechnet wird.
Die nachfolgenden Gebühren sind die üblicherweise anfallenden Netto-Gebühren nach dem Rechtanwaltsvergütungsgesetz einschließlich der gesetzlichen Pauschale für Post- und Telekommunikationsentgelte. Sie enthalten keine Umsatzsteuer, Gerichtskosten, Kosten des Gerichtsvollziehers oder Kosten für Auskünfte aus amtlichen Registern, wie z.B. Einwohnermeldeamt, Handelsregister u.ä..
| Streitwert bis €: |
300,00 |
600,00 |
900,00 |
1.200,00 |
1.500,00 |
2.000,00 |
| Pos.1 |
39,00 |
70,20 |
101,40 |
130,50 |
156,50 |
172,90 |
| Pos.2 |
12,00 |
18,90 |
27,30 |
35,70 |
44,10 |
55,86 |
| Pos.3 |
15,00 |
27,00 |
39,00 |
51,00 |
63,00 |
77,19 |
| Pos.4 |
12,00 |
16,20 |
23,40 |
30,60 |
37,80 |
47,88 |
| Pos.5 |
12,00 |
16,20 |
23,40 |
30,60 |
37,80 |
37,80 |
| Gesamt |
90,00 |
148,50 |
214,50 |
278,40 |
339,20 |
391,63 |
| Unsere |
50,00 |
75,00 |
90,00 |
100,00 |
110,00 |
120,00 |
Wert bis €: Gibt den Streit- bzw. Gegenstandswert an, den Ihre Forderung hat.
Pos.1: Kosten für Außergerichtliches Mahnschreiben
Pos.2: Kosten für Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides (unter Anrechnung der Hälfte der Kosten für außergerichtliches Mahnschreiben gem. Gesetz)
Pos.3: Kosten für Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheides:
Pos.4: Kosten für Zwangsvollstreckungsauftrag:
Pos.5: Kosten für Antrag auf Abnahme der Eidesstattlichen Versicherung:
Gesamt: Das sind die Kosten, die Sie üblicherweise für die Maßnahmen von Pos.1 – 5 insgesamt zu zahlen hätten bzw. der Schuldner übernehmen muss, wenn wir Ihre Forderung realisieren können.
Unsere: Das sind unsere Kosten, die wir Ihnen für die Maßnahmen von Pos.1 – 5 pauschal berechnen. Der Rest ist unser Risiko, wenn wir es nicht schaffen, Ihre Forderung zu realisieren.
| Streitwert bis €: |
2.500,00 |
3.000,00 |
3.500,00 |
4.000,00 |
4.500,00 |
5.000,00 |
| Pos.1 |
229,30 |
265,70 |
302,10 |
338,50 |
374,90 |
411,30 |
| Pos.2 |
67,62 |
79,38 |
91,14 |
102,90 |
114,66 |
125,35 |
| Pos.3 |
89,23 |
101,27 |
113,31 |
125,35 |
137,39 |
150,50 |
| Pos.4 |
57,96 |
68,04 |
78,12 |
88,20 |
98,28 |
108,36 |
| Pos.5 |
37,80 |
37,80 |
37,80 |
37,80 |
37,80 |
37,80 |
| Gesamt |
481,91 |
552,19 |
622,47 |
692,75 |
763,03 |
833,31 |
| Unsere |
130,00 |
140,00 |
150,00 |
160,00 |
170,00 |
180,00 |
Der weitere Gebührenverlauf unserer Gebühren orientiert sich an den Gebührenschritten des RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) und erhöht sich mit jeder Gebührenstufe um weitere € 10,00.
Unsere Gebühren sind Netto-Gebühren und enthalten keine Umsatzsteuer, Gerichtskosten, Kosten des Gerichtsvollziehers oder Kosten für Auskünfte aus amtlichen Registern, wie z.B. Einwohnermeldeamt, Handelsregister u.ä.. Diese werden gesondert berechnet und sind vom Schuldner, bei Forderungsausfall vom Auftraggeber zu bezahlen.
Zahlt der Schuldner, dann gibt es regelmäßig keine Probleme, da er auch unsere Kosten sowie die Gerichts- / Vollstreckungskosten bezahlt. Uns stehen dann die Gebühren in voller (gesetzlicher) Höhe zu.
Ist der Schuldner zahlungsunfähig, berechnen wir Ihnen nur unsere reduzierten Gebühren. Den anderen Teil übernehmen wir als unser Inkassorisiko. Formaljuristisch treten Sie uns den nicht berechneten Teil der Inkassokosten an Erfüllungs Statt ab. Im Ergebnis entfällt damit für Sie eine wesentlich unübersichtlichere und teurere Einzelabrechnung der oben aufgeführten Maßnahmen.
Endet unser Auftrag, bevor ein rechtskräftiger Vollstreckungstitel (Vollstreckungsbescheid) erwirkt werden kann, sei es, weil der Schuldner rechtzeitig Widerspruch gegen den Mahnbescheid oder Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid einlegt und nunmehr in das gerichtliche Verfahren gewechselt werden muss, oder weil Sie das so wünschen oder weil der Schuldner nicht mehr ausfindig gemacht werden kann, aus welchen Gründen auch immer: Es fallen für Sie dann lediglich die Hälfte unserer Gebühren an.
Sollen wir für Sie im Falle des Widerspruchs / Einspruchs durch den Schuldner gegen den Mahnbescheid / Vollstreckungsbescheid Ihre Forderung im Wege der Klage durchsetzen, können wir mit Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen besondere Konditionen auch für das Klageverfahren vereinbaren. Hierzu informieren wir Sie im Bedarfsfalle gerne.
Beratung
Sie haben immer wieder drängende rechtliche Fragen und Probleme? Sie hätten dafür gerne einen kompetenten Ansprechpartner mit reichlich Erfahrung, den Sie persönlich kennen und schnell und unkompliziert erreichen können? Sie erwarten faire Preise, vielleicht sogar eine Art „Flatrate“ oder Monatspauschale für rechtliche Beratung auch bei hohen Streitwerten?
Das ist möglich. Rufen Sie an oder vereinbaren Sie einen Termin mit uns. Ich komme auch gerne zu Ihnen in den Betrieb.
Sind Sie mit Ihren offenen Forderungen bei uns „Stammkunde“, so berechnen wir Ihnen keine Gebühren für mündliche Beratungen, die im Zusammenhang mit Ihrem Gewerbebetrieb stehen.
Lassen Sie uns frühzeitig über Ihre rechtlichen Probleme sprechen! Wir bieten Kompetenz rund herum. In steuerlichen Fragen arbeiten wir in enger Kooperation mit einer alteingesessenen Karlsruher Steuerkanzlei seit über 15 Jahren zusammen – ein weiterer verlässlicher Partner an Ihrer Seite.
Außergerichtliche Vertretung
Sie möchten, dass sich die Gebühren für Ihren rechtlichen Beistand auch im Rahmen einer außergerichtlichen Vertretung an dem orientieren, wie umfangreich, risikoreich und verantwortungsvoll die Tätigkeit ist, die Sie auf Ihren Anwalt übertragen?
Wir beraten Sie im Einzelfall gerne! Kommen Sie auf uns zu. Sie erreichen uns am besten telefonisch, per Fax oder sehr gerne auch per E-Mail.
Rechtsanwalt Lechler
Pulvermühlstr. 9 1/2
87700 Memmingen
Tel. +49 - 8331 - 92 72 - 9 12
Fax: +49 - 8331 - 92 72 - 9 13
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